Info Fördermittel für alle Gründer und Gründerinnen
die Sächsische Aufbaubank (SAB) hat am 20. Februar 2025 über einen Antragsstopp in der Beratungsförderung informiert:
Seit dem 1. Januar 2025 gilt im Freistaat Sachsen eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung. Aufgrund der aktuellen Haushaltsmittelsituation können derzeit keine Förderanträge für die Programme
- Gründerinnenprämie
- Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum und
- Beratungsförderung – Betriebsberatung gestellt werden.
Sobald der Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen ist und wieder Mittel für die Beratungsförderung zur Verfügung stehen, informiere ich Dich umgehend über die Möglichkeit der Antragstellung.
Wichtig ist, bis zur Wiederaufnahme der Programme ist, gut vorbereitet zu sein.
- Ist mein Businessplan fertig?
- habe ich meine Planzahlen wie Rentabilität und Liquidität erstellt?
- Zeichnet sich ab, dass ich eine tragfähige Selbständigkeit aufbauen kann?
- Sind meine Produkte/Dienstleistungen lukrativ und auskömmlich?
- Habe ich eine funktionierende Marketingstrategie?
- Welche Investitionen muss ich tätigen und welche finanziellen Mittel sind dazu erforderlich?
Wer aus der (drohenden) Arbeitslosigkeit heraus gründet, kann die Kosten für die Gründungsberatung durch einen AVGS übernehmen lassen.
Wer bereits einen Nebenerwerb hat und nicht aus der Arbeitslosigkeit starten will, der hat über die BAfA die Möglichkeit, mit einer Förderung von 80% Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Wer ganz ohne Nebenerwerb und Arbeitslosigkeit startet, für den gibt es bei der SAB die Vorgründungsberatung. Hier gibt es bei 5 Beratungstagen je Tag einen Zuschuss von 400 €.
Die oben genannte Beratungsförderung – Betriebsberatung richtet sich an bestehende Unternehmen und Unternehmensnachfolgen. Hier kann eine BAfA-Beratung vorangesetzt werden, um die konzeptionelle Bedarfserfassung und Planung zu erstellen.
Wer Fragen zu den angeführten Fördermöglichkeiten und auch anderen Förderinstrumenten hat, kann sich gerne bei mir unverbindlich informieren.